VERLEIHBEDINGUNGEN
Unsere Sportgeräte werden tageweise vermietet, wobei als ein Tag der Tag der Abholung, egal zu welcher Uhrzeit, bis 18.00 Uhr gilt. Wurde dies vereinbart, können die Sportgeräte auch früher angepasst bzw. abgeholt werden, in diesem Fall werden entsprechend weniger Tage berechnet, was auf dem Mietschein vermerkt ist. Werden die Sportgeräte zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart zurückgebracht, so werden mehr Tage berechnet.
Die Sportgeräte sind nicht gegen Bruch oder Diebstahl versichert. Auf Wunsch können Sie gegen einen Aufpreis von 10% der Verleihgebühr eine Versicherung abschließen. Nicht von der Versicherung gedeckt sind mutwillige Beschädigungen. Je nach Verleihkategorie wird ein Selbstbehalt berechnet. Die Selbstbehalte sind auf der Preisliste veröffentlicht. Sollten Sie keine Versicherung abschließen, müssen wir im Schadensfall den Neupreis der Artikel in Rechnung stellen.
Sollten die Sportgeräte an einem Tag nicht verwendet werden (1 Stopp in 5 Tagen möglich), so muss dies bis spätestens 10.00 Uhr des jeweiligen Tages gemeldet werden, da ansonsten der volle Tagespreis berechnet wird. Dies wird von uns auf Ihrem Verleihschein vermerkt. Weiters müssen die Sportgeräte im Geschäft hinterlegt werden. Es kann vorkommen, dass dieselben Sportgeräte durch anderweitige Vermietung danach nicht mehr zur Verfügung stehen.
Falsche Angaben bezüglich Körpergröße, Gewicht und Fahrkönnen haben den Ausschluss der Haftung wegen nicht korrekter Bindungseinstellung zur Folge.
Für private Schuhe und andere eingebrachte Gegenstände wie Kameras, Taschen etc., die uns zur Aufbewahrung überlassen wurden, können wir keine Haftung übernehmen.
Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Innsbruck.